Flugreisen für Kinder ohne Begleitung

Es kann immer mal wieder vorkommen, dass Kinder alleine mit dem Flugzeug reisen müssen, wenn die Familie zum Beispiel in Deutschland lebt, der Vater oder die Großeltern aber in einem anderen Land oder umgekehrt. Nicht immer kann man dann als Eltern gemeinsam mit den Kindern fliegen. Dies ist allerdings kein Problem, denn es gibt die Möglichkeit, dass Kinder alleine mit dem Flugzeug verreisen. Dies muss nur vorher angemeldet werden.

Bereits bei dem Kauf Flugticket, zum Beispiel für Flüge düsseldorf paris  gibt man bei der Buchung an, dass das Kind alleine reisen soll. Die Fluglinie kann sich sodann bei diesem Flug auf den Umstand eines alleine reisenden Kindes einstellen. Bei einer Online-Buchung wird sodann zusätzlich ein Begleitformular für den Check-In erstellt, das man sich ausdruckt, um dieses sodann am Flughafenschalter vorlegen zu können. Natürlich benötigen die allein reisenden Kinder auch alle Dokumente, wie gültigen Reisepass, Impfbescheinigungen und eventuelle Visa. Das Handgepäck muss das Kind alleine tragen können, ansonsten gelten die Bestimmungen für das Gepäck wie gebucht.

Das Betreuungsangebot der Fluglinie gilt für Kinder auf innerfranzösischen Strecken in einem Alter von 4 – 11 Jahren oder für internationale Flüge, wie etwa für Flüge münchen bogota für Kinder in einem Alter von 5 – 14 Jahren. Dieser Betreuungsservice ist Pflicht für alle allein reisenden Kinder, er muss den ganzen Flug über gegeben sein. Die Kosten hierfür sind von Strecke zu Strecke unterschiedlich. Allerdings kann durchaus auch ein nicht 18jähriger Vormund, wie zum Beispiel die Mutter, der Vater oder eine andere Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, als Begleitperson gelten.

Am Flughafen geht man mit dem allein reisenden Kind zum Check-In-Schalter der Fluggesellschaft, an dem es von einer Betreuungsperson des Bodenpersonals in Empfang genommen wird. Diese Betreuungsperson achtet darauf, dass das Kind sicher ins Flugzeug, am besten schon vor allen anderen Fluggästen, gebracht wird. Hier an Bord übernimmt sodann die Flugbesatzung die Betreuung des Kindes. Mit Spielen, Zeichentrickfilmen oder Musik kann sich das Kind an Bord die Zeit vertreiben, während das Bordpersonal einen besonderen Augenmerk auf das allein reisende Kind behält. Nach der Landung wird das Kind sodann von einem Betreuer direkt aus dem Flugzeug von seinem Sitzplatz abgeholt. Bei einem Weiterflug wird es in der Wartezeit vom Bodenpersonal betreut und sodann zum nächsten Flugzeug gebracht. Ist es am Zielflughafen angekommen, verbringt es das Betreuungspersonal der Fluggesellschaft bis zur abholenden Person, die bei der Buchung des Fluges namentlich genannt werden musste. Diese Person, sei es zum Beispiel die Großmutter oder der Vater, muss sich durch einen gültigen Ausweis mit Lichtbild legitimieren können.

 

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